Augenverletzungen: Sehenden Auges direkt ins Unglück
- markvonrotz4
- 29. Juni 2023
- 2 Min. Lesezeit
Arbeiten im Baugewerbe kann direkt ins Auge gehen. Dieser Fakt ist bekannt, wird im Tagesgeschäft zu gern ignoriert. Die Folge? Die Zahl der Augenverletzungen ist unveränderlich hoch. Demzufolge ploppen zwei Fragen auf: Woran liegt das? Warum sind Schutzmassnahmen so schwer durchsetzbar?

Werden zu oft beide Augen zugedrückt?
Im Baugewerbe herrscht Druck. Knappe Zeitvorgaben, Planungsfehler, unerwartete „Überraschungen“, mehrere Gewerke auf der Baustelle, unterschiedliche Nationalitäten am Start – all das zollt seinen Tribut. Sicheres Arbeiten und Gesundheit rücken in die zweite Reihe. Das Bewusstsein für Gefahrensituationen sinkt – schliesslich müssen Meter gemacht und Fristen eingehalten werden. Dazu kommt der Aspekt der Eigenwahrnehmung am Auge. Kleinere Verletzungen werden nicht als solche eingestuft. Denn kleinere Partikel an der Oberfläche schwemmt die Tränenflüssigkeit aus oder sie lassen sich selbst entfernen. Dass in derartigen Teilchen ein Infektionsrisiko steckt, ist den meisten Menschen nicht bewusst. Darum erfolgt keine Unfallmeldung. Den Betroffenen ist nicht klar, dass sie mit einem „blauen Auge“ davongekommen sind.
Einen Splitter im Auge haben
Glas-, Metall-, Kunststoffsplitter und Holzspäne richten in der Regel grössere Schäden an. Durchdringende Augenschäden oder Hammer-Meissel-Verletzungen wird das im Fachjargon genannt. Solche Verwundungen lassen sich nicht einfach so wegwischen oder gar ignorieren. Auch Verblitzungen beim Schweissen sind nicht nur sehr schmerzhaft, sondern fügen der Hornhaut ernste Schäden zu. Das nächste Level sind Prellungen, Schläge oder Stösse. Sie verursachen Blutergüsse, Muskeleinrisse oder zur Netzhautablösung. All das könnte vermieden werden…..
Den eigenen Augapfel hüten
Wer bereits eine Alltagsbrille trägt, schätzt an ihr nicht nur das scharfe Sehen, sondern auch den Schutz vor Insekten oder schädlichem UV-Licht. Doch Halt! Es ist Irrglaube, dass eine handelsübliche Brille wie eine Schutzbrille wirkt. Eine Sehhilfe ist eine Sehhilfe. Mehr nicht. An Arbeitsschutzbrillen werden andere Anforderungen gestellt, die in der europäischen Norm für Augenschutz (EN 166) festgelegt sind. In ihr sind je nach Tätigkeitsfeld bestimmte Kriterien verankert.
WICHTIG: Grundlage für die Auswahl der Persönlichen Schutzausrüstung Ihrer Mitarbeiter ist die Gefährdungsbeurteilung. Danach richtet sich die Wahl der passenden Arbeitsschutzbrille.
Der Gefahr geschützt ins Auge blicken
Staub, Späne, Lichtbögen beim Schweissen, das alkalische Wesen von Zement – Tag für Tag sind Ihre Mitarbeiter gefährdenden Stoffen oder Situationen ausgesetzt. Sensibilisieren Sie Ihr Team für das Tragen der Schutzbrille und stellen Sie die richtige zur Verfügung. Nehmen Sie der Ausrede „Ohne meine echte Brille seh‘ ich nix!“ den Wind aus den Segeln. Arbeitsschutzbrillen gibt als Korrektionsschutzbrille. Diese sind a) eine sinnvolle Kombi aus Sehhilfe und Schutzbrille und b) eine Sonderanfertigung vom Optiker und wird vom Arbeitgeber bezahlt.
Arbeitsschutzbrille: Passend wie die Faust aufs Auge
Eigentlich ist der Augenschutz ganz simpel. Brille auf und fertig! Wäre da nicht die berühmte Prise Eitelkeit, das Quäntchen Unvernunft und eine Spur von Revolte, die die Überhand gewinnen. Denn eigentlich ist der ausgewählte Augenschutz ein Hightechding: Gläser mit Filterwirkung, abriebfest, Anti-Fog-Effekt (d. h. sie beschlagen nicht), chemikalienbeständig, antistatisch. Die Fassung robust, leicht und vor allem rund herum abschliessend. Wenn das keine Argumente für gutes und gesundes Sehen sind…
Denn die Augen sind die Brücke zum Leben.
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