Arbeitssicherheit: Bloss nicht Nichtstun - Erste Hilfe leisten im Betrieb
- markvonrotz4
- 23. Feb. 2022
- 2 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 7. März 2022
Ob schwere Quetschung, Sturz von der Leiter oder tiefe Schnittverletzung mit Blutverlust: Trotz aller Sicherheitsvorkehrungen kommt es zu Arbeitsunfällen. Viel zu oft vergeht wertvolle Zeit, bis die Verunfallten Erste Hilfe erfahren. Dieser Artikel ist daher ein Aufruf an alle, die Angst haben, etwas falsch zu machen. Denn Zögern und Nichtstun sind keine Option.

Help! I need somebody. Help!
Okay, nicht jeder kann Blut sehen. Eine sich vor Schmerzen krümmende Person macht auch erst einmal hilflos. Aber Hand aufs Herz: Wenn es Ihr Kind wäre, würden Sie abwarten oder gar weitergehen? Vom Entsetzen bis zum Handeln ist der Weg nicht weit – sofern man sich an Gelerntes erinnert oder es halt auffrischt. Genau hier liegt das Problem. Laut einer Studie des Schweizer Roten Kreuzes und der Krankenkasse Helsana hat jeder zweite Eidgenosse grosse Sorge falsch im Notfall zu reagieren. Diese Zurückhaltung hat ihre Gründe: Einer davon ist, dass seit dem letzten Erste-Hilfe-Kurs einige Jahre ins Land gegangen sind. Wie Leben retten geht, wissen viele nur noch rudimentär. Im privaten und betrieblichem Umfeld kann das fatale Folgen haben.
Es kommt auf die ersten Minuten an
Was ist zu tun? Blinder Aktionismus bringt nichts. Denken Sie an die Ampel.
Rot heisst Überblick verschaffen.
· Nerven behalten!
· Sich vom Zustand des Verletzten nicht abschrecken lassen!
· Wer ist wie betroffen?
Gelb bedeutet Denken.
· weitere Gefahren ausschliessen
· gilt für Helfende, Betroffene und andere Personen
Grün sagt Handeln!
· Unfallort absichern
· Notruf 144 alarmieren > wenn nötig!
· Erste Hilfe leisten
Gerade wenn Blut fliesst, sieht manches schlimmer aus als es ist. Hören Sie auf Ihr Bauchgefühl. Haben Sie den Mut, die Person in die stabile Seitenlage zu bringen oder mit einem simplen „Beine hoch“ den Kreislauf zu stabilisieren. Sprechen Sie (sofern möglich) mit dem Verunfallten; bleiben Sie in der Nähe. Mit dieser Art der Zuwendung wird der Schockzustand des Betroffenen unterbrochen.
Unterlassene Hilfeleistung
Geben Sie Ihr Bestes: Die Sorge, dem Verletzten mit den Handgriffen der Ersten Hilfe zu schaden, ist unbegründet. Denn jede Art der Hilfe zählt. Die Schweizer Rechtsprechung untermauert das Ganze in Artikel 128 des Strafgesetzbuches: „Wer einem Menschen, den er verletzt hat, oder einem Menschen, der in unmittelbarer Lebensgefahr schwebt, nicht hilft, obwohl es ihm den Umständen nach zugemutet werden könnte, wer andere davon abhält, Nothilfe zu leisten, oder sie dabei behindert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.“
Gilt das auch für die Baustelle?
Auch hier hat der Gesetzgeber eine Regelung geschaffen. Selbst kleine und kleinste Unternehmungen sind verpflichtet, in die Ausbildung von Betriebsnothelfern zu investieren. Allerdings wird nach Betriebsgrösse und Gefahrensituation unterschieden. So gelten bei Unternehmen mit besonderen Gefährdungen wie in der Chemie- oder Elektrizitätsbranche meist strengere Bedingungen. Ausserdem ist die Verfügbarkeit von Ersthelfern bei Schichtbetrieben zu berücksichtigen.

Wer zahlt die Qualifikation zum Ersthelfer?
Der Gesetzgeber nimmt im Kontext des Arbeitsschutzgesetzes den Arbeitgeber in die Pflicht. Entsprechend der Betriebsgrösse müssen Mitarbeiter in Erster Hilfe geschult werden. Die Kosten dafür trägt das Unternehmen. Anbieter diverser Kurse gibt es viele. Um eine qualifizierte Ausbildung sicherzustellen, lohnt sich der Blick auf bestimmte „Gütesiegel“. Folgende Zertifakte sind von Relevanz:
· Ersthelfer-Kurse Stufe 1 bis 3: - IVR
· Reanimationskurse: - SRC, - ERC, - AHA
· Zertifizierung der Kursleiter: - SVEB
· Zertifizierung der Schule/ Anbieter: - eduQua
Noch ein Tipp: Gelerntes bedarf einer regelmässigen Auffrischung. Alle zwei Jahre ist ein guter Zeitpunkt.
personalfokus AG
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